Der Vereinszweck

Zweck, Ziele und Aufgaben des LIBa e.V. sind in der Satzung geregelt, die auf der Gründungsversammlung am 21.06.2010 beschlossen wurde. (Satzung LIBa e. V.)

Der Zweck des Vereins ist die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege, der Verbraucherberatung und des Verbraucherschutzes, des Sports, der Kinder- und Jugendhilfe sowie die Förderung der Erziehung und Volksbildung. Ziel ist in erster Linie, die Ausprägung und Verbreitung einer nachhaltig gesundheitsfördernden Lebensweise in der Bevölkerung, insbesondere bei Kindern und deren unmittelbaren Bezugpersonen, sowie die Gestaltung eines gesundheitsfördernden Lebensumfeldes.

Das Wirken des Vereins ist darauf ausgerichtet, Strukturen zu schaffen und zu unterhalten sowie zielgruppenorientierte Angebote zu entwickeln und bereit zu stellen, die den Alltag von Kindern und Familien dauerhaft gesundheitsfördernd prägen und insbesondere das Leben gesunder Ernährungs- und Bewegungsstile erleichtern.
Es sollen darüber hinaus möglichst allseitig und ganzheitlich Bedingungen in der physischen und psychischen Umwelt der Kinder geschaffen werden, die zur Erhaltung oder Wiederherstellung des Kindeswohls beitragen und eine optimale Entwicklung und Entfaltung von Kindern unterstützen.
Vor allem durch die Förderung eines gesunden Ernährungs- und Bewegungsverhaltens soll der Entstehung von Gesundheitsstörungen und Krankheiten (z.B. Übergewicht/ Adipositas, Diabetes) frühzeitig entgegen gewirkt werden.

Der Verein fördert die Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege. Hilfsbedürftige Menschen – insbesondere Kinder, Jugendliche und junge Familien – sollen in besonderer Weise unterstützt werden, um ihnen ein gesundes und eigenverantwortliches Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen.

Der Verein soll bei allen gesellschaftlich relevanten Akteuren sowie in der Bevölkerung ein Bewusstsein für die Bedeutung einer gesunden Lebensweise und gesunder Lebensbedingungen im Allgemeinen sowie von Ernährung und körperlicher Aktivität für die Gesunderhaltung im Besonderen schaffen.

Bildung für nachhaltige Entwicklung sowie die allseitige Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten sind fundamentale Bestandteile der Vereinstätigkeit. Das ganzheitliche Verständnis um ökonomische, ökologische und soziale Zusammenhänge als Grundlage für die Ausprägung nachhaltiger Konsum- und Lebensstile soll gefördert werden.

Zur Erfüllung seiner Ziele kann der Verein Zweckbetriebe einrichten und / oder Dritte beauftragen.

Zur Verwirklichung der vorgenannten Zwecke erfüllt der Verein insbesondere folgende Aufgaben:

a)  Errichtung und Betrieb (Trägerschaft) eines Familienzentrums (ggf. mit  Außenstellen) als Begegnungs-, Bildungs-, Beratung-, Veranstaltungs- und Vernetzungsstätte sowie als regionales Kompetenzzentrum für Ernährung und Bewegung,

b) Errichtung und Betrieb (Trägerschaft) einer initialen Vollwertküche zur Herstellung vollwertiger Ernährungsangebote als Impulsangebote insbesondere für Kindereinrichtungen, Schulen und sonstige Bildungs- und Erziehungseinrichtungen sowie für Familien zur frühzeitigen Prägung eines gesunden Ernährungsverhaltens,

c) Schaffung und Bereitstellung gesunder, vollwertiger Ernährungsangebote zur dauerhaften Integration in den Tagesablauf von Kindern und Jugendlichen, insbesondere über entsprechende Mahlzeitendienste für Kindereinrichtungen und Schulen,

d) Aufklärung und Förderung einer breiten Akzeptanz in der Bevölkerung für gesunde Ernährungs- und Bewegungsstile sowie für eine gesunde Lebensweise und ein gesundheitsförderndes Lebensumfeld,

e)  Betreuung, Beratung und Schulung von Schwangeren und jungen Familien sowie von Kindern und deren Bezugspersonen,

f) Beratung, Schulung und Coaching von Multiplikatoren aus Bildungs- und Erziehungseinrichtungen (Kindereinrichtungen, Schulen) sowie von Vertretern unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppierungen,

g) Bewegungsförderung im Alltag und Schaffung eines bewegungsfreundlichen Lebensumfeldes,

h) Entwicklung und Durchführung von Sport- und Bewegungsangeboten, insbesondere für Kinder und Familien,

i) Erfüllung allgemeiner Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe einschließlich Freizeitangebote

j) Vernetzung lokaler und regionaler Akteure (Vereine, Verbände, Institutionen und Einzelpersonen) zur Bündelung und Erweiterung von Kompetenzen, zur Entwicklung von Projekten sowie zur Erweiterung der Interventionsmöglichkeiten im Lebensumfeld der Kinder.

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